Aufgaben der Elternvertreter an der GS Hoisbüttel

  • Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen
  • das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen
  • der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben
  • Wünsche und Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten
  • das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken. (§ 99 Abs. 3 SchulG)
  • Organisation und Leitung von Elternabenden
  • Teilnahme und Mitwirkung an Klassenkonferenzen, Zeugniskonferenzen, Schulkonferenzen, Fachkonferenzen, Kreiselternbeirat
  • Leitung und Durchführung zu Wahlen von Elternbeiräten anderer Klassen
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ständiger Austausch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ( Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer hat den Klassenelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen)
  • die Elternvertreter werden für zwei Jahre gewählt