Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen
das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen
der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben
Wünsche und Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten
das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken. (§ 99 Abs. 3 SchulG)
Organisation und Leitung von Elternabenden
Teilnahme und Mitwirkung an Klassenkonferenzen, Zeugniskonferenzen, Schulkonferenzen, Fachkonferenzen, Kreiselternbeirat
Leitung und Durchführung zu Wahlen von Elternbeiräten anderer Klassen
vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ständiger Austausch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ( Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer hat den Klassenelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen)