Aufgaben der Elternvertreter an der GS Hoisbüttel
- Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen
- das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen
- der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben
- Wünsche und Anregungen der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu fördern und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten
- das Verständnis der Öffentlichkeit für Erziehung und Unterricht in der Schule zu stärken. (§ 99 Abs. 3 SchulG)
- Organisation und Leitung von Elternabenden
- Teilnahme und Mitwirkung an Klassenkonferenzen, Zeugniskonferenzen, Schulkonferenzen, Fachkonferenzen, Kreiselternbeirat
- Leitung und Durchführung zu Wahlen von Elternbeiräten anderer Klassen
- vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ständiger Austausch mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer ( Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer hat den Klassenelternbeirat über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen)
- die Elternvertreter werden für zwei Jahre gewählt